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Wie wird man Mitglied im SCF-H und was
kostet das?
Auszug aus der
Satzung
vom 8. September 1979
geändert am 23. Februar 1986,
am 7. September 1986
und am 21. März 1997 und am 15.April 2000
§4 Mitgliedschaft
......
(3) Ordentliche Mitglieder müssen das 18.Lebensjahr vollendet haben.
(4) Zeitmitglieder sind Personen, die sich zur Aufnahme
melden und zunächst für die Dauer von zwei Jahren aufgenommen werden.
Nach Ablauf dieser Zeit entscheidet die Mitgliederversammlung über
ihre Aufnahme als Ordentliches Mitglied....
(6) In die Jugendabteilung können Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, als Jugendmitglieder aufgenommen werden....
(7)....
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Wer die Mitgliedschaft erwerben möchte, hat an den Vorstand ein
schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(2) Aufnahmegesuche werden in der nächsten
Mitgliederversammlung bekannt gegeben. In der darauf folgenden
Mitgliederversammlung wird über die Aufnahme abgestimmt Die Abstimmung
ist geheim.
(3) Über die Aufnahme als Jugendmitglied entscheidet der
Geschäftsführende Ausschuss.
§ 13 Eintrittsgeld, Beiträge, sonstige Gebühren
(1)
(2) ....
(3)....
(4) Der Beitrag beträgt für
a) Zeitmitglieder und Ordentliche Mitglieder,
- die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden oder
- deren Ehegatte bereits Zeit- oder Ordentliches Mitglied des Clubs ist oder
- die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Berlin, der
angrenzenden Landkreise und Potsdams haben (auswärtige Mitglieder) oder die nur über
geringe Einkünfte verfügen und
b) Gastmitglieder
40 v. H.
sowie für
c) Mitglieder der Jugendabteilung (Jugendmitglieder)
20 v. H. des Beitrags für Ordentliche Mitglieder.
(5)
......
Der Jahresbeitrag für Ordentliche Mitglieder beträgt zur Zeit
€ 480,00,
für Jugendliche € 96,00
Hier kann man ein Aufnahmeformular herunterladen:
pdf-Datei (ca 43 kb)
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