Wie wird man Mitglied im SCF-H und was kostet das?

Auszug aus der

Satzung

vom 8. September 1979

geändert am 23. Februar 1986,
am 7. September 1986
und am 21. März 1997 und am 15.April 2000

 

§4 Mitgliedschaft

......

(3) Ordentliche Mitglieder müssen das 18.Lebensjahr vollendet haben.

(4) Zeitmitglieder sind Personen, die sich zur Aufnahme melden und zunächst für die Dauer von zwei Jahren aufgenommen werden. Nach Ablauf dieser Zeit entscheidet die Mitgliederversammlung über ihre Aufnahme als Ordentliches Mitglied....

(6) In die Jugendabteilung können Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Jugendmitglieder aufgenommen werden....

(7)....

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Wer die Mitgliedschaft erwerben möchte, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

(2) Aufnahmegesuche werden in der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben. In der darauf folgenden Mitgliederversammlung wird über die Aufnahme abgestimmt Die Abstimmung ist geheim.

(3) Über die Aufnahme als Jugendmitglied entscheidet der Geschäftsführende Ausschuss.

§ 13 Eintrittsgeld, Beiträge, sonstige Gebühren

(1)

(2) ....

(3)....

(4) Der Beitrag beträgt für

a) Zeitmitglieder und Ordentliche Mitglieder,

- die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden oder

- deren Ehegatte bereits Zeit- oder Ordentliches Mitglied des Clubs ist oder

- die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Berlin, der angrenzenden Landkreise und Potsdams haben (auswärtige Mitglieder) oder die nur über geringe Einkünfte verfügen und
b) Gastmitglieder
40 v. H.

sowie für
c) Mitglieder der Jugendabteilung (Jugendmitglieder)

20 v. H. des Beitrags für Ordentliche Mitglieder.

(5)
......

Der Jahresbeitrag für Ordentliche Mitglieder beträgt zur Zeit  € 480,00,
für Jugendliche
€ 96,00

Hier kann man ein Aufnahmeformular  herunterladen:

pdf-Datei (ca 43 kb)

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